Das allgemeine Zivilrecht meint die Gesamtheit aller Vorschriften, die das Zusammenleben aller Privatpersonen regelt und auch dem Gedanken des Bürgerlichen Gesetzbuches entspricht. Entsprechend seiner Aufteilung, kann Herr Siciliano Sie beraten und vertreten in Fragen, in welchen es allgemein um das Zustandekommen von Verträgen geht, aber auch zu bestimmten Vertragstypen, beispielsweise Kaufverträge und Werkverträge und deren Abwicklung und Verbraucherrecht, aber auch in Fragen, welche die Zuordnung von Rechten und Sachen betreffen und daher im Sachenrecht angesiedelt sind. Ferner gehören allgemeine Fragen des Familien- und Erbrechts, wie auch bereicherungsrechtliche Konstellationen zum Portfolio von Herrn Siciliano, zu welchen er Sie beraten kann, wie auch forensisch für Sie tätig werden kann.