THEMEN

  • (Einvernehmliche) Scheidung
  • vorweggenommene Erbfolge
  • Unterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Erb- und Eheverträge
STUDIO LEGALE Rechtsanwalt Filippo Siciliano - Ehe- und Familienrecht
Das Familien- und Erbrecht gehört in seinen Grundkenntnissen zur gewöhnlichen Standardausbildung eines jeden Studierenden, welcher seinen Studiengang mit dem ersten juristischen Staatsexamen abschließt, und das ist auch gut so. Mit Fragestellungen aus diesem Bereich ist jeder Mandant, aber auch jeder Advokat häufig befasst, weshalb zumindest Grundkenntnisse unerlässlich sind. Herr Siciliano hat sich über die Jahre auch in diesem Bereich eine bestimmte Expertise aufbauen können, da es gerade auch in diesem Bereich übergreifende Fragen aus dem Unternehmensrecht gibt, welche geradezu zu kombinieren sind. Denken Sie etwa nur daran, Ihren Betrieb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge und steuerlich optimiert zu übertragen oder beispielsweise an den Fall, dass Sie als Unternehmer keinen Erbvertrag geschlossen haben und hier etwa im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet sind. Hier kommt schon schnell das böse Erwachen, wenn der Unternehmer von heute auf morgen mit einem Zugewinnausgleich im mehrstelligen Eurobereich konfrontiert wird und hier gerade keine juristische Beratung vor der Eheschließung genoss. Schnell hat dann der Unternehmer die Insolvenz anzumelden, um Ansprüche befriedigen zu können.